Ist die Gebührenordnung der Tierarztkosten nachteilig für Tierhalter?

Eine Behandlung beim Tierarzt reißt oft ein tiefes Loch in die Haushaltskasse der Besitzer. Neben reinen Behandlungskosten fallen grundsätzlich auch Aufwendungen für die verabreichten oder ausgegebenen Medikamente an. Für Tierhalter ist schwer nachvollziehbar, wie sich die Kosten genau zusammensetzen. Grund ist die Gebührenordnung, der Tierärzte unterliegen.

Sedierte Katze auf Operationstisch

Pixabay.com / Arvydas19730616 / https://pixabay.com/de/photos/gesundheit-krankenhaus-medizin-4385852/

In vielen Bereichen werden Gebührenordnungen definiert, um klare Kostenstrukturen zu schaffen. Bei den Regelungen für Tierärzten ist das leider anders, sodass es für Tierbesitzer immer wieder überraschend ist, welche Kosten nun wirklich veranschlagt werden. Tatsächlich lässt die derzeit vorhandene Gebührenordnung den Veterinär-Medizinern großen Spielraum bei der Kostengestaltung. Die dritte Verordnung für Tierarztkosten trat am 27. Juli 2017 in Kraft. Für die Tierhalter brachte sie vor allem deutlich höhere Kosten mit. So stiegen die Gebührensätze noch einmal um deutliche 12 Prozent.

Was legt die Gebührenordnung fest?

Wirft man einen Blick auf die Gebührenordnung, herrscht zunächst Verunsicherung auf Seiten der Tierbesitzer. “Durch die jüngste Verordnung können Tierärzte den ein- bis dreifachen Gebührensatz berechnen. Vereinfacht heißt das: Eine Spritze kann sowohl 30 als auch 90 Euro kosten. Für welche Kosten sich die Mediziner entscheiden, ist ihnen überlassen.”, betont Svea Schulz von fitfortmoney.de. Während der einfache Satz die Mindestgebühr ist, darf der höchste Satz mit Einverständnis des Tierhalters auch überschritten werden.

Besonders gravierend sind die Unterschiede bei großen Behandlungen wie Operationen. Hier liegen die Rechnungen der Tierärzte teilweise mehrere hundert Euro auseinander. So kann eine Herz-Operation beispielsweise nur 481,03 Euro kosten, aber auch mit 1443,09 Euro zu Buche schlagen.

Wovon ist die Gebührenberechnung abhängig?

Für welchen Gebührensatz sich die Tierärzte entscheiden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Natürlich spielt es eine Rolle, wo sich der Standort des Veterinärmediziners befindet. Viele Tiere machen die genauen Kosten aber auch vom tatsächlichen Aufwand abhängig. Sind für eine Behandlung beispielsweise mehrere Helfer erforderlich, wird sich der Arzt eher für den dreifachen Gebührensatz entscheiden. Weiterhin spielt es oftmals eine Rolle, wie gut die Praxis ausgestattet ist. Wird in der Praxis mit vielen modernen Geräten gearbeitet, steigen die Kosten rasch deutlich an.

Auch der Zeitraum der Behandlung kann Einfluss auf die Kosten nehmen. Werden Tierärzte am Wochenende, insbesondere an Sonntagen oder auch an Feiertagen tätig, müssen oftmals deutlich höhere Gebühren in Kauf genommen werden. Auch wenn es während der Behandlung zu Komplikationen kommt, die so nicht erwartet wurden, wenden die Mediziner einen anderen Gebührensatz an.

Eine Berechnung unter dem Gebührensatz ist nach Vorgaben der Bundestierärztekammer nicht zulässig. Dadurch soll vor allem sichergestellt werden, dass die Mediziner während der Behandlung qualitative Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich nicht nur auf die technische Ausrüstung, die ein Tierarzt zur Verfügung hat, sondern beispielsweise auch auf Aspekte wie die Praxishygiene. Natürlich bietet die Gebührenordnung für den Tierhalter den Vorteil, dass Kosten abgeschätzt werden können. Ein Garant ist sie aber nicht, denn bei jedem Eingriff kann es zu Komplikationen kommen, die die Kosten massiv steigen lassen.

Wir bitte Sie um eine Bewertung dieses Artikels

Bewertung 4.8 Sterne aus 5 Meinungen