Wie lange gilt der Welpenschutz?
Wenn es darum geht, wie lange der Welpenschutz bei Hunden gilt, dann sollte man eine andere Sache beachten, dass die bedingungslose Rücksichtsnahme auf ein Hundebaby nicht nur innerhalb eines eigenen Rudels gilt und nicht beim Zusammentreffen Hunde, die einem fremd sind.
Das Thema Welpenschutz ist für den Besitzer eines neuen Welpens nicht wichtig, meistens sind die Hunde schon dafür zu alt um von dem Welpenschutz zu profitieren, wenn sie in eine neue Familie kommen.
Wie lange gilt der Welpenschutz?
Hunde die einen Welpenschutz genießen, dürfen nicht älter als rund 14 Wochen sein, denn ab einem Alter von ungefähr 8 Wochen kann es vorkommen, dass ein älterer Hund den übermütigen Jungspund in seine Schranken verweist – ohne den Hund dann zu beißen. Die Verwandten der Welpen erwarten spätestens nach den ersten 14 Lebenswochen dass sich die jungen Hunde an die Verhaltensregeln halten.
Schutz nur im eigenen Rudel
Der Welpenschutz wird von vielen Leuten fälschlicherweise als Freifahrtschein eines jungen Hundes verstanden. Weil ältere Hunde Rücksicht auf den jungen Hund nehmen, kann dem Hund nichts passieren, egal wie er sich gerade verhält. Der Welpenschutz ist aber ein Verhalten und wird nur von Hunden im eigenen Rudel akzeptiert und nicht von fremden Rudeln.
Bei fremden Hunden sollte man vorsichtig sein
Man sollte auf den jungen Hund gut aufpassen, dass dieser gut sozialisiert und erzogen ist. Wenn der Hund noch Welpenschutz genießt dann sollte man bei fremden Hunden vorsichtig sein – wenn der junge Hund macht was er will als gehöre ihm die Welt, geht das fremden Hunden gewaltig gegen den Strich. Damit der Welpe vor fremden Hunden keine Angst bekommt sollte man bei Hundebegegnungen der bösen Art lieber erst den Halter des Vierbeiners fragen, ob dieser Erfahrung mit dem Umgang von Welpen hat. Verletzungen durch genervte Hunde sollte man nicht ausschließen.
Fazit: Man sollte um Fremdhunde, die aggressiv sind einen großen Bogen machen, damit es zu keinem Hundestreit kommt. Denn wie gesagt der Welpenschutz ist kein Freifahrtschein.
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